Agent/Broker

Die Versicherungswelt verfügt über eine spezielle Terminologie, ein eigenes Esperanto sozusagen, welche für Aussenstehende nur schwer zu verstehen ist. Abgesehen davon, dass es heute eine Flut von Versicherungsprodukten gibt, die selten selbsterklärend und nur schwer miteinander vergleichbar sind, fängt für viele Konsumenten das Unverständnis bereits bei der Berufsbezeichnung an: Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsagenten und einem -broker?

Auftraggeber

Ein Versicherungsagent, auch Inspektor oder Berater genannt, arbeitet im Auftrag eines Versicherungsunternehmens und ist damit betraut, für seinen Arbeitgeber Produkte zu vermitteln oder Versicherungsverträge abzuschliessen. Das bedeutet, dass der Agent unternehmensorientiert arbeitet und dementsprechend nur auf die firmeninternen Produkte zurückgreifen wird. Es ist den Agenten vertraglich untersagt, Produkte und Dienstleistungen von Mitbewerbern anzubieten oder zu vermitteln.

Demgegenüber steht der ungebundene Versicherungsvermittler, auch Broker genannt, welcher nicht bei einer Versicherung angestellt ist. Sein direkter „Arbeitgeber“ ist der Versicherungsnehmer, sprich: Sie als Kunde. Als Beauftragter des Kunden vermittelt der Broker versicherungsübergreifend Verträge. Die Vergütung des Brokers erfolgt normalerweise durch das jeweilige Versicherungsunternehmen, für das sich der Kunde entscheidet. Die Kommissionsbezüge der Broker sind bei allen Versicherern identisch. Der Broker hat also den Vorteil, unabhängig zu sein.

Aber Achtung: In den vergangenen Jahren haben mehrere Krankenkassen-Vermittler die Branche in Verruf gebracht: Einige „Broker“ verkauften lediglich die Policen einer einzigen Versicherung.

Registrierung

Versicherungsagenten sind gebundene Vermittler und müssen sich nicht in das öffentliche Register eintragen lassen, dies im Gegensatz zu den Brokern: Broker sind nicht vertraglich an ein Versicherungsunternehmen gebunden und müssen sich darum in ein öffentliches Register eintragen. Im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterstehen die Broker der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Ausserdem müssen Broker eine Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Beratungsrisiko abschliessen – bei Agenten haftet die Gesellschaft.

Ausbildung

Broker unterliegen strengeren Anforderungen als Agenten. Um sich überhaupt bei der FINMA registrieren lassen zu können, müssen sie bspw. bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Dazu gehören eine ausreichende berufliche Qualifikation sowie ein eidgenössischer Fachausweis als Versicherungs- Fachmann, Experte oder Finanzplaner. Zum guten aber nicht obligatorischen Ton gehört es auch, ein Cicero-Gütesiegel vorweisen zu können und sich regelmässig weiterzubilden. Ob ein Broker registriert ist, finden Sie unter www.finma.ch (Rubrik „Registersuche“).

Die Vorteile im Kosten- und Leistungsvergleich dürften aber bei den Brokern liegen, da diese Offerten von mehreren Versicherungen einholen können und nicht an ein einzelnes Unternehmen gebunden sind. Ausserdem regelt ein Mandat im Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Broker die vertraglichen Modalitäten aller Beteiligten.